Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen

Dienstleister

PathConnect GmbH
Zimmerstraße 3
76137 Karlsruhe

und der jeweilige Kunde – gemeinsam die „Parteien“.

Der Dienstleister erbringt für den Kunden professionelle IT-Dienstleistungen, insbesondere Hosting-, Betriebs-, Wartungs- und Supportleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Rechte und Pflichten der Parteien.

Messbare Serviceziele werden nur geschuldet, sofern sie ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  2. Der Dienstleister erbringt IT-Dienstleistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
  3. Art, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils vom Kunden angenommenen Angebot. Das Angebot ist Bestandteil des Vertrages.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.

§ 2 Leistungsumfang (Regelbetrieb)

  1. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst der Leistungsumfang insbesondere:

    • Betrieb der vereinbarten Systeme in der Infrastruktur des Dienstleisters
    • regelmäßige Wartung und sicherheitsrelevante Updates
    • Systemüberwachung (Monitoring)
    • technischer Support während der Geschäftszeiten

§ 3 Service Levels

  1. Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder sonstige Service Levels sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich in einem gesonderten Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurden.
  2. Ein SLA kommt nur zustande, wenn es in Textform vereinbart und dem Vertrag ausdrücklich als Anlage beigefügt wird.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Inhalte verantwortlich.
  3. Änderungen an den Systemen durch den Kunden dürfen nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen.
  4. Unzulässig sind insbesondere:

    • Schadsoftware, Malware und Kryptomining
    • rechtswidrige Inhalte
    • übermäßige Systembelastungen

§ 5 Vergütung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
  2. Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand vergütet.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§ 6 Datenschutz

  1. Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt ausschließlich der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten keine eigenständigen datenschutzrechtlichen Pflichten.

§ 7 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
  3. Subunternehmer dürfen nur unter Wahrung gleichwertiger Vertraulichkeitspflichten eingesetzt werden.

§ 8 Haftung

  1. Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Der Dienstleister unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 125.000 € sowie eine Cyberversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000 €. Die Haftung des Dienstleisters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – je Schadensereignis auf die jeweils bestehende Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt.
  4. Die Gesamthaftung des Dienstleisters innerhalb eines Vertragsjahres ist auf die im jeweiligen Versicherungsjahr zur Verfügung stehende maximale Versicherungsleistung aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt.
  5. Der Abschluss dieser Versicherungen begründet keine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung.
  6. Eine Haftung für Datenverluste besteht nur, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wären.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des zugehörigen Angebots in Textform oder durch einvernehmliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Vertragsbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
  2. Sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Vertragsende

  1. Nach Vertragsende stellt der Dienstleister die Kundendaten gemäß AVV zur Verfügung.
  2. Weitergehende Unterstützungsleistungen nach Vertragsende erfolgen nur gegen Vergütung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 12 Anlagen

  1. Soweit zwischen den Parteien geschlossen beziehungsweise ausdrücklich vereinbart, werden folgende Anlagen Bestandteil des Vertrages:

Stand: September 2026